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Fahrervermittlung

Hier entsteht eine Fachseite zur Vermittlung ...
für selbständige Fahrer, Fahrdienste,
Speditionen und andere Firmen.

 


Voraussetzungen für alle Arten von Fahrdiensten

Allgemein
Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland ist eine gültige Fahrerlaubnis. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18. August 1998 geregelt.
Hierbei gilt, dass ein gültiger Führerschein vorliegen muss. Das Bewegen eines Fahrzeuges wird durch den Besitz eines Führerscheins erfüllt. Diese Fahrerlaubnis drückt aus, dass die Person berechtigt ist, ein Fahrzeug einer bestimmten Fahrzeugklasse zu führen.

Kurierdienste
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Kraftwagen bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, so reicht die Führerscheinklasse B aus.

Sonderfahrerlaubnisse
1. Gewerbliche Personenbeförderung
Für die gewerbliche Personenbeförderung - hierunter fallen Taxen, PKW im Linienverkehr, PKW zu Ausflugsfahrten oder PKW zu Ferienzielreisen - wird eine zusätzliche Berechtigung gefordert. Dies ist ein so genannter Personenbeförderungsschein. Personen, die einen Personenbeförderungsschein benötigen, wie beispielsweise ein Taxifahrer, gewährleisten auf diese Weise, dass sie sich der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen bewusst sind. Dies wird durch den zusätzlichen Führerschein zur Personenbeförderung Rechnung getragen.
Mindestalter für die gewerbliche Personenbeförderung ist 21 Jahre und die Fahrerlaubnis der Klasse B muss mindestens 2 Jahre alt sein. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erworben und darf danach verlängert werden.

2. Lastkraftwagen (Lkw)
Ein LKW kann grundsätzlich mit einem Alter von 18 Jahren geführt werden. Für das Führen eines LKWs ist es erforderlich, die entsprechende Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse nachzuweisen.
Grundvoraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie der Erwerb einer weiteren Klasse, wie beispielsweise Klasse C für Kraftwagen über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht, mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) oder CE für Last- und Sattelzüge etc.

3. Omnibusse
Das Führen eines Omnibusses ist Personen mit einem Mindestalter von 21 Jahren und Führerscheinklasse B und D bzw. D1 erlaubt. Klasse D beinhaltet das Führen eines Omnibusses mit mehr als 8 Sitzplätzen, die Klasse D1 mit Sitzen von 9 bis 16 Sitzplätzen, Fahrersitz exklusive. weiter

4. Gefahrguttransporte
Für den Transport von Gefahrgut ist eine besondere Bescheinigung, der sogenannte Gefahrgutführerschein, nachzuweisen. Diese Bescheinigung muss gesondert erworben werden und gilt als Nachweis zum Transportieren von Gefahrgut.
Das Gefahrgut unterteilt sich in unterschiedliche Klassen. Je nach Klassifizierung sind Aufbaukurse zu belegen, beispielsweise für das Befördern von explosiven oder radioaktiven Stoffen.  weiter

5. Sendungsverfolgung
Die Anforderungen der Kunden steigen stetig. So sollte eine qualifizierte Sendungsverfolgung für jeden Spediteur, Paketdienst oder Kurier Standard sein. Die herkömmliche Paketverfolgung beschränkt sich jedoch darauf, die Pakete oder Paletten an den Übergabepunkten zu scannen und diese punktuellen Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Auch bietet das Tracking keinen Status über den Zustand der Warensendung. Eventuelle Beschädigungen werden somit erst beim Endkunden festgestellt. Abhilfe schafft hier die Neuentwicklung CargoLogger , welche per GPS den aktuellen Standort der Ladung visualisiert und mittels Schocksensoren den Ort möglicher Beschädigungen anzeigt!


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