Voraussetzungen für alle Arten von Fahrdiensten
Allgemein
Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland ist
eine gültige Fahrerlaubnis. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom
18. August 1998 geregelt.
Hierbei gilt, dass ein gültiger Führerschein vorliegen muss. Das Bewegen
eines Fahrzeuges wird durch den Besitz eines Führerscheins erfüllt.
Diese Fahrerlaubnis drückt aus, dass die Person berechtigt ist, ein
Fahrzeug einer bestimmten Fahrzeugklasse zu führen.
Kurierdienste
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Kraftwagen bis 3,5t zulässigem
Gesamtgewicht, so reicht die Führerscheinklasse B aus.
Sonderfahrerlaubnisse
1. Gewerbliche Personenbeförderung
Für die gewerbliche Personenbeförderung - hierunter fallen Taxen, PKW im
Linienverkehr, PKW zu Ausflugsfahrten oder PKW zu Ferienzielreisen -
wird eine zusätzliche Berechtigung gefordert. Dies ist ein so genannter
Personenbeförderungsschein. Personen, die einen
Personenbeförderungsschein benötigen, wie beispielsweise ein Taxifahrer,
gewährleisten auf diese Weise, dass sie sich der besonderen
Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen bewusst sind. Dies wird
durch den zusätzlichen Führerschein zur Personenbeförderung Rechnung
getragen.
Mindestalter für die gewerbliche Personenbeförderung ist 21 Jahre und
die Fahrerlaubnis der Klasse B muss mindestens 2 Jahre alt sein. Die
Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erworben und darf
danach verlängert werden.
2. Lastkraftwagen (Lkw)
Ein LKW kann grundsätzlich mit einem Alter von 18 Jahren geführt werden.
Für das Führen eines LKWs ist es erforderlich, die entsprechende
Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse nachzuweisen.
Grundvoraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klasse B sowie der Erwerb
einer weiteren Klasse, wie beispielsweise Klasse C für Kraftwagen über
7,5t zulässigem Gesamtgewicht, mit maximal 8 Sitzplätzen (ohne
Fahrersitz) oder CE für Last- und Sattelzüge etc.
3. Omnibusse
Das Führen eines Omnibusses ist Personen mit einem Mindestalter von 21
Jahren und Führerscheinklasse B und D bzw. D1 erlaubt. Klasse D
beinhaltet das Führen eines Omnibusses mit mehr als 8 Sitzplätzen, die
Klasse D1 mit Sitzen von 9 bis 16 Sitzplätzen, Fahrersitz exklusive.
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4. Gefahrguttransporte
Für den Transport von Gefahrgut ist eine besondere Bescheinigung, der
sogenannte Gefahrgutführerschein, nachzuweisen. Diese Bescheinigung muss
gesondert erworben werden und gilt als Nachweis zum Transportieren von
Gefahrgut.
Das Gefahrgut unterteilt sich in unterschiedliche Klassen. Je nach
Klassifizierung sind Aufbaukurse zu belegen, beispielsweise für das
Befördern von explosiven oder radioaktiven Stoffen.
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5. Sendungsverfolgung
Die Anforderungen der Kunden steigen stetig. So sollte eine qualifizierte
Sendungsverfolgung für jeden Spediteur, Paketdienst oder Kurier Standard
sein. Die herkömmliche Paketverfolgung beschränkt sich jedoch darauf, die
Pakete oder Paletten an den Übergabepunkten zu scannen und diese punktuellen
Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Auch bietet das Tracking keinen
Status über den Zustand der Warensendung. Eventuelle Beschädigungen werden
somit erst beim Endkunden festgestellt. Abhilfe schafft hier die Neuentwicklung
CargoLogger , welche per GPS den aktuellen Standort der Ladung visualisiert
und mittels Schocksensoren den Ort möglicher Beschädigungen anzeigt!
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